Allgemeine Mietbedingungen

§1 Informationen zur SEPA-Lastschrift

Der Mieter ermächtigt den Vermieter die Mieten mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Mieter sein Kreditinstitut an, die vom Vermieter auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Mieter kann

innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, (ohne Angaben von Gründen) die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut des Mieters vereinbarten Bedingungen.

§1a Änderung der der Bankverbindung und Kosten bei Rücklastschriften

Sollte der Mieter beabsichtigen, seine Bankverbindung zu ändern, so ist er verpflichtet, dies dem Vermieter mindestens 2 Wochen im Voraus anzuzeigen. Kosten, die dem Vermieter durch eine Rücklastschrift aus

diesem oder einem anderen Grund entstehen, hat der Mieter zu tragen. Die Leihgebühr wird in diesem Fall zusammen mit einer pauschalen Gebühr von € 8,00 erneut vom Konto des Mieters abgebucht.

§2 Zustand und Pflege

Das o.g. Instrument nebst dem im Vertrag aufgelisteten Zubehör wird in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand übergeben.

Der Mieter verpflichtet sich, diesen Zustand durch die entsprechende lnstrumentenpflege zu erhalten. Den Austausch von Verschleißteilen (z.B. Gitarren- oder Geigensaiten, Saxophon- oder Klarinettenblättchen) und den Ersatz von Pflegematerialien (z.B. Öl, Fett, Reinigungsmittel, Kolophon) hat der Mieter auf eigene Kosten durchzuführen. Durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch mangelnde Pflege notwendige Reparaturen sowie fehlendes Zubehör werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

§3 Haftungsausschluss

Durch Buchen des Haftungsausschlusses übernimmt der Vermieter die folgenden Risiken:

Schaden durch Transport, Verlust, Diebstahl, Wartungsarbeiten, Schaden durch Elementarereignisse, unabsichtlich entstandene sonstige Schäden. Im Schadenfall trägt der Vermieter die Kosten für Instandsetzung oder Ersatz. Im Fall eines Diebstahls oder Brandschadens muss eine polizeiliche Anzeige vorliegen. Ausdrücklich nicht abgedeckt ist der Diebstahl aus einem parkenden Fahrzeug oder Schaden, der mutwillig oder durch grob fahrlässigen Umgang mit dem Instrument entstanden ist. Der Haftungsausschluss beginnt ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und gilt bis zum Ende des letzten bezahlten Kalendermonats oder bis Rückgabe des Instruments.

Voraussetzungen: Im Schadensfall muss der Vermieter unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich in der Fachwerkstatt der Musikhaus Rhein-Ruhr GmbH durchgeführt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zum Monatsanfang zu beenden. Der zusätzliche Beitrag für den Haftungsausschluss wird zusammen mit der Instrumentenmiete in Rechnung gestellt.

§4 Abhandenkommen des Instrumentes

Sofern nicht durch o.g. Haftungsausschluss abgedeckt, ersetzt der Mieter dem Vermieter bei Abhandenkommen des Instrumentes den jetzigen Wiederbeschaffungswert.

§5 Einwilligung zur Datenverarbeitung

Die in dem Mietvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten dürfen von dem Vermieter verarbeitet und gespeichert werden, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Mietvertrages erforderlich ist und solange der Vermieter zur Aufbewahrung der Daten gesetzlich verpflichtet ist. Die personenbezogenen Daten werden nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Mieters an Dritte weitergeleitet, ausgenommen, soweit der Vermieter gesetzlich zur Herausgabe der Daten verpflichtet ist. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mieters zu anderen Zwecken als der Ausführung und Abwicklung des Mietvertrages ist dem Vermieter nicht gestattet. Die ggf. zum Zwecke der Refinanzierung erfolgende Abtretung der Mietvertragsansprüche durch den Vermieter und die damit verbundene Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages und erfolgt an den Dritten ebenfalls unter Maßgabe, dass dieser die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Refinanzierung verarbeiten und speichern darf. Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist die Musikhaus Rhein-Ruhr GmbH, Am Waldthausenpark 1-9, 45127 Essen. Der Mieter hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von dem Vermieter zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Ebenso hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie Sperrung und Löschung. Für eine Auskunft oder in einem der weiteren genannten Fälle nimmt der Mieter bitte auf dem Postweg unter Nutzung der oben angegebenen Adresse Kontakt zum Vermieter auf. Hiermit willigt der Mieter nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen in die automatisierte Verarbeitung und Nutzung seiner angegebenen personenbezogenen Daten ein.